(Obliegenheiten / Hauptmenü ) (>Wie könnte G bei Insolvenz von S vorgehen? / >Wie könnte S vorgehen?) (>Ist trotz Insolvenz Einkommen anrechenbar?) 2. Welche Folgen hätte eine Obliegenheitsverletzung? 1. Kommt eine Antrags-Obliegenheit in Betracht? a. Ist Insolvenz gegeben? (a) Voraussetzungen: (aa) Grundsätze: Eröffnungsgründe sind Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 17 InsO), auch erst drohende (§ 18 InsO), OLG Stuttgart DRsp 2003/8047 = FamRZ 2003,1216. Eine Zahlungseinstellung im Sinne der InsO kann auch bei bloßer Zahlungsunwilligkeit vorliegen; der äußere Eindruck einer Zahlungsunfähigkeit kann genügen, BGH DRsp 2017/16540 = NJW 2018,396. Eine Bitte um Ratenzahlung reicht dazu grds. noch nicht aus, BGH DRsp 2015/7133, BGH DRsp 2016/14441. Völlige Passivität des Schuldners kann eine Zahlungsunfähigkeit erkennen lassen, BGH DRsp 2018/2624. Das Verbraucherinsolvenz-Verfahren gilt nicht für Selbständige, OLG Naumburg DRsp 2003/9263 = FamRZ [...]