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(>Muss Vorsorgekapital verwertet werden? / >Vorsorgebedarf) (>Leistungen aus Versicherungen) 2. Berücksichtigung bei der Leistungsfähigkeit? (>Sonstige Versicherungen) 1. Sind sie überhaupt zu berücksichtigen? (>Bei Pflichtbeiträgen) a. Auch bei G? (a) Anspruch auf Vorsorgeunterhalt: >Dazu. Wenn S zusätzliche Vorsorgeaufwendungen zugestanden werden (>s.u.), muss dies entsprechend auch für G gelten, BGH DRsp 2019/16238 = NJW 2019,3570 = FamRZ 2020,21 [43], Leitlinien (dazu) Hamm 1/24 (15.4.2). Betreibt S eine unterhaltsrechtlich anzuerkennende zusätzliche Altersvorsorge, ist dies auch G durch eine Erhöhung des Altersvorsorgeunterhalts in entsprechender Größenordnung im Wege eines Zuschlags einer entsprechenden Anzahl von Prozentpunkten zum Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen, Leitlinien (dazu) Koblenz 1/24 (15.4). (b) Bereinigender Abzug: Tatsächliche eigene Vorsorgeaufwendungen können zur Bereinigung des Einkommens von G [...]
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