- Sind Belastungen abzuziehen?
- Belastungen: Generelle Fragen
- Relevante Belastungen: Verlinkte alphabetische Liste
- Wie wirken sich Belastungen auf den Unterhalt aus?
- Sind Abschreibungen beim Unterhalt abziehbar?
- Berufsbedingte Aufwendungen
- Sind Spenden abziehbar?
- Schulden
- Sind Steuern bereinigend abzuziehen?
- Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen
- Besteht Sozialversicherungspflicht?
- Können vorübergehende oder vermeidbare Belastungen abgezogen werden?
- Sind Belastungen bei besonderem Anlass zu berücksichtigen?
- Sind freiwillige Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen?
- Prozesskosten
- Können Strafen und Bußen vom Einkommen abgezogen werden?
- Ist Miete pp. vom Einkommen bereinigend abziehbar?
- Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen
- Kinderbetreuung
- Sind Kosten der Pflege des Umgangs mit Kindern abziehbar?
- Selbstbehalte
(>Kosten für Umgang mit sonstigen Angehörigen / >Umgang / >Bei erweitertem Umgang) 2. Können Umgangskosten vom Einkommen abgezogen werden? 1. Wer trägt unmittelbar die Umgangskosten? (vgl. Lettmaier/ Dürbeck FamRZ 2019,81) a. Welcher Elternteil? Wer die Kosten von "Holen und Bringen" zu tragen hat, ist grds. im Umgangsverfahren zu regeln (>Dazu), OLG Zweibrücken DRsp 1998/115 = FamRZ 1998,975. b. Beide Eltern? Beim Umgang sonstiger Berechtigter (dazu) haben diese grds. einen Anspruch auf Ersatz der während des Umgangs mit dem Kind für dieses anfallenden angemessenen Kosten für die Verpflegung pp. nach §§ 677 (Text), 683 S.1 (Text), 670 (Text) BGB gegen die rechtlichen Eltern; die Umgangsberechtigten haben lediglich ihre eigenen Aufwendungen für den Umgang selbst zu tragen, Löhnig FamRZ 2013,1866, Löhnig FamRZ 2014,357; a.A. Spangenberg FamRZ 2014,355, Wohlgemuth FamRZ 2014,356. c. Die Sozialhilfe? Wegen der Umgangskosten kann ein Anspruch auf [...]
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