(>Wann sind Einkünfte grds. prägend? / >Differenzmethode) 2. Bei nur teilweise prägenden Einkünften: Mischmethode 1. Ist die "Differenzmethode" anwendbar (weil das Einkommen prägend ist)? a. Wenn G folgende Einkünfte hat: (a) Erwerbseinkommen nach früherer Haushaltsführung / Kindererziehung: (aa) Rechtsprechung ab 13.6.2001: Ja, soweit das jetzige Einkommen als Surrogat (dazu) für frühere Familienarbeit anzusehen ist, BGH DRsp 2001/9165 = NJW 2001,2254 /2 = FamRZ 2001,986. Stets einzubeziehen sind die Fälle, die auch schon nach früherer Rechtsprechung der Differenzmethode zuzuordnen waren (dazu). (ab) Früher: >Dazu. (b) Renteneinkünfte: Eine Altersrente kann insgesamt Surrogat für frühere Familienarbeit sein (dazu), BGH DRsp 2001/16245 = NJW 2002,436 = FamRZ 2002,88, auch wenn sie aus einem Versorgungsausgleich stammt (dazu), nicht aber aus Vorsorgeunterhalt (dazu). Altersrenten sind ausnahmsweise kein Surrogat, wenn S noch erwerbstätig ist und G [...]