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Nur für Altverfahren (dazu) (-->Neues Recht) (-->Vertretung des Kindes) 3. Beitritt 1. Ist eine Beiladung erforderlich? a. Gesetzeslage: "Ist an dem Rechtsstreit ein Elternteil oder das Kind nicht als Partei beteiligt, so ist der Elternteil oder das Kind .. zu laden" (§ 640e I 1 ZPO). b. Wenn das Kind Partei ist: Die Mutter ist stets beizuladen. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie schon als gesetzliche Vertreterin (dazu) beteiligt ist, Wieser FamRZ 1998,1005, Zöller[26.] 640e ZPO R.2, OLG Thüringen DRsp 2011/9827 = FamRZ 2007,1676. c. Wenn die Mutter klagt: Das minderjährige Kind muss beigeladen werden, wozu das Kind dann einen Ergänzungspfleger benötigt, OLG Celle FamRZ 2001,700 = DRsp 2001/6415 = NJW 2001,3419. Das Vertretungsverbot nach § 1795 I Nr.3 BGB (dazu) gilt analog, da das Kind (wegen seiner Beitrittsmöglichkeit) eine parteiähnliche Stellung hat, BGH NJW 2002,2109 = FamRZ 2002,880 = DRsp 2002/6410, Veit FamRZ 2002,954; a.A. (keine Pflicht zur [...]
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