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Altes Recht (dazu) (Neues Recht:-->Ab Trennung /-->Bei Scheidung) 4. Welches Gewicht hat das dingliche Recht? 1. Sind dingliche Rechte an der Wohnung als Kriterium erheblich? a. Vorrangig ist das ZVG: Wenn ein Ehegatte das Eigentum an der Ehewohnung bei der Teilungsversteigerung erworben hat, scheidet eine nachträgliche Zuweisung der Ehewohnung an den anderen Ehegatten (nach der HausrVO) aus, OLG Hamm FamRZ 1998,181 = DRsp 1998/7397. Umgekehrt schließt eine Nutzungszuweisung nach der HausrVO eine Teilungsversteigerung nach § 753 BGB (Text) nicht aus; dort ist aber ein Antrag nach § 180 II ZVG möglich, Rahm/ Künkel IV R.164. b. Ansonsten: Dingliche Rechte sind ein spezielles gesetzliches Kriterium (dazu) für die Zuweisung der Wohnung an den daraus Berechtigten. Das Bestehen solcher Rechte ist von Amts wegen zu klären (dazu), Götz/ Brudermüller FamRZ 2009,1262. (-->Bei Miteigentum: Schaffung eines Mietvertrags?) 2. Welche "dinglichen" Rechte sind hier [...]
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