Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nur für Altverfahren (dazu) (Neuverfahren ab 1.9.2009 (dazu):-->Umgangsverfahren-Menü /-->Ablauf von FG-Verfahren) (-->FGG-Regeln) 2. Beteiligung / 3. Ablauf des Verfahrens 1. Was ist bei Verfahrenseinleitung zu beachten? a. In der Hauptsache: (a) Welche Verfahrensart gilt? Umgangsfragen können grds. wahlweise (dazu) als isolierte FGG-Verfahren (dazu) vor Gericht gebracht werden oder ggf. als Folgesache (dazu) im Verbund (die Folgesache kann nur von einem Ehegatten anhängig gemacht werden, § 623 II Nr.2 ZPO). Ein Auskunftsantrag ist immer ein isoliertes FGG-Verfahren (dazu). (b) Anträge? (ba) Im Verbund: Zur Einleitung einer Folgesache (dazu) bedarf es eines fristgerechten Antrags (dazu). (bb) Im isolierten Verfahren: Hier handelt es sich um ein Amtsverfahren (dazu); Anträge sind nur Anregungen zur Einleitung des Verfahrens. (bc) Sachantrag? Nicht erforderlich, aber zweckmäßig, Garbe FamRZ 2006,351. (bd) Antrag gegen wen? Nie gegen das Kind; dieses kann nicht zum [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen