Nur für Altverfahren (dazu) (Neuverfahren ab 1.9.2009 (dazu):-->Umgangsverfahren-Menü /-->Ablauf von FG-Verfahren) (-->FGG-Regeln) 2. Beteiligung / 3. Ablauf des Verfahrens 1. Was ist bei Verfahrenseinleitung zu beachten? a. In der Hauptsache: (a) Welche Verfahrensart gilt? Umgangsfragen können grds. wahlweise (dazu) als isolierte FGG-Verfahren (dazu) vor Gericht gebracht werden oder ggf. als Folgesache (dazu) im Verbund (die Folgesache kann nur von einem Ehegatten anhängig gemacht werden, § 623 II Nr.2 ZPO). Ein Auskunftsantrag ist immer ein isoliertes FGG-Verfahren (dazu). (b) Anträge? (ba) Im Verbund: Zur Einleitung einer Folgesache (dazu) bedarf es eines fristgerechten Antrags (dazu). (bb) Im isolierten Verfahren: Hier handelt es sich um ein Amtsverfahren (dazu); Anträge sind nur Anregungen zur Einleitung des Verfahrens. (bc) Sachantrag? Nicht erforderlich, aber zweckmäßig, Garbe FamRZ 2006,351. (bd) Antrag gegen wen? Nie gegen das Kind; dieses kann nicht zum [...]