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(>Bei Unterhalt /Sozialhilfe /Steuer) 1. Wer hat die regulären Umgangskosten zu tragen? a. Was sind Umgangskosten? Vor allem übliche Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten des Umgangsberechtigten, OLG Brandenburg DRsp 2014/17083. Hierauf ist kein hälftiges Kindergeld anzurechnen, OLG Brandenburg DRsp 2014/17083. Dass die Fahrt nicht ausschließlich durch den Umgang bedingt war, ist unerheblich, OLG Brandenburg DRsp 2014/17083. b. Wenn sich die Beteiligten über die Kosten geeinigt hatten: Ein Vergleich der Eltern über die Kosten von Holen und Bringen bleibt auch nach Änderung des Umgangs verbindlich, OLG Zweibrücken DRsp 1999/1395 = FamRZ 1998,1465. Kostenerstattung entsprechend der Vereinbarung kann über das Familiengericht verlangt werden, OLG Brandenburg DRsp 2014/17083. c. Bei begleitetem Umgang: >Dazu. d. Können Umgangskosten beim Unterhalt abgezogen werden? >Dazu. e. Ansonsten: (a) Haftung: Die Kosten trägt grds. allein der Umgangsberechtigte, so dass dem [...]
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