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(>Wechselmodell durchsetzbar?) str.: a) Ein einseitiger Entschluss genügt grds. nicht: Die ablehnende Haltung eines Elternteils genügt für sich gesehen nicht; dessen Antrag auf alleinige Sorge ist abzuweisen, OLG Brandenburg DRsp 2020/7327. Wer selbst eine Streitfront in einer Angelegenheit eröffnet, kann sich für § 1671 BGB (Text) nicht darauf berufen, er könne nicht mit dem anderen Elternteil zusammenarbeiten, OLG Bamberg DRsp 1999/9618 = FamRZ 1999,1005. Ein Elternteil kann nicht durch eine nicht nachvollziehbare Weigerung verdrängt werden, OLG Karlsruhe FamRZ 2000,1041 /2, AG Duisburg FamRZ 2001,1635. Durch prozesstaktische Provokation kann die eigene Alleinsorge nicht herbeigeführt werden, OLG Hamm DRsp 2002/6156. Wenn der Elternteil selbst nie ein konstruktives Gespräch gesucht hat: Nein, OLG Schleswig DRsp 2003/15120 = FamRZ 2003,1948. Wenn allein der Betreuende die Kooperation verweigert: Nein; dem Abbruch des Kontakts soll das Gericht nicht Vorschub leisten, AG [...]
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