(>Überhaupt getrennt?) (>§ 1567 im Kontext) 1. Welchen Einfluss haben Versöhnungsversuche auf das Trennungsjahr? a. Gesetzeslage: "Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht" (§ 1567 II BGB). b. Bedeutung: Versöhnungsversuche sollen gefördert werden, indem sie dem an sich Scheidungswilligen keine Nachteile bringen, BT-Drs.7/650 S.114. c. Wird der Lauf des Trennungsjahrs unterbrochen bzw. gehemmt? (a) Bei einer Fristenscheidung: (aa) Bei einem bloßen Versöhnungsversuch ohne Erfolg: Nein, die Trennungsfristen werden dadurch nicht verlängert (§ 1567 II BGB). (ab) Nach erfolgreicher Versöhnung: Die Trennungsfristen laufen neu, OLG München DRsp 1996/23136 = FamRZ 1990,885. (ac) Nach Rücknahme des Scheidungsantrags: Ja, da dies grds. eine erfolgreiche Versöhnung dokumentiert, OLG München DRsp 1996/23136 = FamRZ 1990,885, vgl. AG Holzminden DRsp 1998/203 = [...]