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Darunter versteht man die regelmäßig auf Tarifvertrag beruhenden betrieblichen Altersversorgungen (→ Betriebliche Versorgungen) der Arbeiter und Angestellten bei Staat, Gemeinden, öffentlich-rechtlichen Kirchen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgern, für die teilweise spezielle Versorgungseinrichtungen geschaffen wurden, vor allem: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, früher: Bahnversicherungsanstalt, Teil B (im Unterschied zu Teil A, der die gesetzliche Rentenversicherung betrifft); Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Versorgungsanstalt der Post (VAP); kommunale Zusatzversorgungskassen einschließlich der Versorgungen von Mitarbeitern unselbständiger Versorgungsbetriebe von Gebietskörperschaften, wie z.B. der Berliner Verkehrsbetriebe; Kirchliche Zusatzversorgungskasse der Diözesen Deutschlands, Köln; Kirchliche Zusatzversorgungskasse Darmstadt; Betriebliche Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter der Freien und [...]
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