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Zurechnungszeiten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten vor dem 60. Lebensjahr eines Versicherten, die zur Verbesserung der Einkünfte eines frühzeitig in Renten Gehenden bei einer Rente wegen Erwerbsminderung ganz oder teilweise als Versicherungszeit hinzugerechnet und aus denen ggf. → Entgeltpunkte auch für Zeiten nach Rentenbeginn ermittelt werden. Sie werden auch bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente berücksichtigt, wenn der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres gestorben ist (§§ 59, 75 SGB VI). Ebenso wie Frührentner in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen auch frühzeitig pensionierte Beamte nicht zu sehr darunter leiden, dass es ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, einen höheren Ruhegehaltssatz zu verdienen. Die Zeit zwischen dem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und dem Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres wird ab dem 01.07.1997 allerdings nur noch zu 1/3 (vorher: 2/3) der [...]
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