Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Um in der bis zur Systemumstellung (→ Systemwechsel) am 01.09.2009 erforderlichen Ausgleichsbilanz mit untereinander vergleichbaren Zahlen rechnen und damit sowohl die Person des Ausgleichsberechtigten als auch die Höhe des Ausgleichsanspruchs feststellen zu können, mussten alle Werte auch hinsichtlich der Dynamik vergleichbar sein und deshalb alle nicht dynamischen Anrechte in dynamische Werte umgerechnet werden (§ 1587a Abs. 3, 4 BGB). Volldynamisch hießen solche Anwartschaften und Renten, die sowohl in der Anwartschaftsphase (= Zeit bis zum Rentenfall) als auch in der Leistungsphase (= Zeit nach dem Rentenfall) in gleicher oder nahezu gleicher Weise angepasst werden, wie Anwartschaften und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung. Anrechte, die entweder nur in dem einen oder dem anderen Zeitraum mit gesetzlichen Renten und der Beamtenversorgung vergleichbar sind, hießen teildynamisch. Anrechte, die weder in der Anwartschafts- noch in der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen