Der aktuelle Rentenwert ist nach § 68 Abs. 1 SGB VI der – bis zum 30.06.2023 für das alte Bundesgebiet und das Beitrittsgebiet unterschiedliche – Betrag, der einer monatlichen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung aus den Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für das jeweils laufende Jahr entspricht. In § 68 Abs. 1 Satz 2 SGB VI wurde der aktuelle Rentenwert für den 30.06.2005 bestimmt und auf 26,13 € festgelegt. Seither soll er jeweils zum 01.07. eines Jahres der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung des Vorjahres entsprechend angepasst werden (§ 65 SGB VI). Die Angleichung der aktuellen Rentenwerte für das alte Bundesgebiet und das Beitrittsgebiet sollte nach dem Gesetz zum Abschluss der Rentenüberleitung vom 17.07.2017 (BGBl I, 2575) eigentlich zum 01.07.2024 erfolgen. Die Angleichung ist nun bereits zum 01.07.2023 erreicht worden. Nach der Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 beträgt der aktuelle Rentenwert West und Ost ab diesem [...]