Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Seit dem 01.01.2008 ist die Herabsetzung und zeitliche Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von der Anspruchsgrundlage nach § 1578b BGB wegen Unbilligkeit möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt sah das Gesetz (abgesehen von der Beschränkung oder Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 BGB) eine zeitliche Begrenzung von Ehegattenunterhalt dem Grunde nach nur in § 1573 Abs. 5 BGB für die Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1–4 BGB (Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt) vor. Der Höhe nach war auch nach der alten Rechtslage jeder nacheheliche Unterhaltsanspruch nach § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB beschränkbar. § 1573 Abs. 5 BGB wurde bereits im Jahr 1986 eingeführt. Diese Vorschrift fand weder im Rahmen der §§ 58 ff. EheG noch dann Anwendung, wenn es sich um einen rein vertraglichen Unterhaltsanspruch handelte, also nicht nur um eine Konkretisierung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs (BGH, FamRZ [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen