Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Ziel der Übergangsvorschrift ist es, im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtseinheit eine schnellstmögliche und umfassende Anwendung des neuen Rechts zu erreichen. Nach wie vor hat die Übergangsregelung nichts von ihrer Bedeutung verloren. a) § 36 Nr. 1 EGZPO Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I, 3189), im Folgenden UÄndG, sind neue rechtliche Vorgaben geschaffen worden, wie z.B. die Änderung der Rangfolge oder die zeitliche Begrenzungsmöglichkeit beim nachehelichen Ehegattenunterhalt. In all diesen Fällen ist es zu keiner Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gekommen, vielmehr werden die tatsächlichen Umstände rechtlich neu bewertet. Um diese Fälle zu erfassen, wurde Nr. 1 der Übergangsregelung geschaffen. § 36 Nr. 1 EGZPO erfasst somit Umstände, die vor dem Inkrafttreten des UÄndG bereits bestanden haben, aber durch das Gesetz erst erheblich geworden sind, und ermöglicht so die Anpassung der Altregelungen an die neue [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen