Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Der Begriff der Rechtswahrungsanzeige entstammt dem öffentlichen Recht. Bei der Rechtswahrungsanzeige handelt es sich um die Mitteilung des öffentlichen Leistungsträgers an den Ersatzpflichtigen, dass öffentliche Leistungen, die unterhaltsrechtliche Relevanz haben, entweder bereits erbracht werden (SGB II, SGB XII) oder beantragt wurden (UVG) und dass der Unterhaltspflichtige vom Leistungsträger für die von diesem erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden kann. Mit der Rechtswahrungsanzeige soll der Schuldner darauf hingewiesen werden, dass sich entweder durch den gesetzlichen Forderungsübergang (cessio legis) schon ein Wechsel des Forderungsinhabers ergeben hat oder sich dieser wegen der auf rückwirkende Leistungen geänderten Zahlungspflicht noch ergeben kann. Zumeist wird durch den öffentlichen Leistungsträger nicht nur eine Rechtswahrungsanzeige übersandt, sondern zugleich mit der Rechtswahrungsanzeige auch zur Auskunftserteilung über die unterhaltsrelevanten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen