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(AFBG in der seit dem 01.08.2020 geltenden Fassung, Bekanntmachung v. 12.08.2020 (BGBl I, 1936, 1937)) Nicht nur Schüler und Studenten können für ihre Ausbildung staatliche Leistungen in Form von BAföG erhalten, sondern auch Menschen, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und eine höhere berufliche Qualifikation anstreben. Diese Förderung ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt und unter der Bezeichnung Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG bekannt geworden. Obwohl sich der Begriff des Meister-BAföG im Sprachgebrauch eingebürgert hat, wird nicht nur die berufliche Qualifizierung zum Meister, sondern jede berufliche Fortbildungsmaßnahme gefördert, die der Vorbereitung für eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Form eines Lehrgangs oder einer Fachschule dient. Daher können auch Bachelorabsolventen, die eine Aufstiegsqualifizierung anstreben, diese Leistungen in Anspruch nehmen. Die Förderung ist altersunabhängig, und die [...]
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