Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Lohnsteuerjahresausgleich, den der Arbeitgeber durchführt (§ 42b EStG), und dem vom Steuerpflichtigen beim Finanzamt beantragten Steuerausgleich, der durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung erfolgt (§ 42 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Nach § 42b Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Arbeitgeber berechtigt (und bei mehr als zehn Arbeitnehmern gem. § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG auch grundsätzlich verpflichtet), bei Arbeitnehmern, die im Kalenderjahr ständig bei ihm in einem Dienstverhältnis standen, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt. Bei wechselnden Einkünften (etwa wegen der Gewährung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder sonstigen Sonderzuwendungen wie Boni oder nicht monatlich wiederkehrenden Zulagen) wird so erreicht, dass die je nach Einkommenshöhe monatlich unterschiedlichen Steuerabzüge in der Summe nicht höher sind als die [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen