Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
In der Praxis wird häufig freiwillig Unterhalt für Kinder und Ehegatten gezahlt. Während nämlich i.d.R. der Unterhaltsanspruch als solcher unstreitig ist, bestehen bei den Beteiligten lediglich verschiedene Ansichten über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts. In diesen Fällen zahlt der Unterhaltspflichtige einen bestimmten Betrag freiwillig, der Unterhaltsberechtigte begehrt jedoch einen höheren Betrag. Eine Entscheidung, die eine Unterhaltsrente über einen freiwillig gezahlten Betrag hinaus zuspricht, entscheidet lediglich über einen Teil des Anspruchs, nämlich über den Spitzenbetrag, nicht aber über den freiwillig gezahlten Betrag. Bis zur Höhe des freiwillig gezahlten Betrags handelt es sich nicht um den Streitgegenstand des Unterhaltsverfahrens, sondern um ein vorgreifliches Rechtsverhältnis, das an der Rechtskraft nicht teilnimmt (BGH v. 07.12.1994 – XII ZB 112/94, FamRZ 1995, 729, Rdnr. 25 f.). Dies gilt auch für einen Vergleich, der ausdrücklich nur über [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen