Unter dem Begriff des Betreuungsbonus wird der Abzug eines Pauschalbetrags beim Einkommen des betreuenden Elternteils verstanden, der diesem gewährt wird, weil er die Doppelbelastung Kind und Arbeitstätigkeit auf sich nimmt. Der BGH lehnt in ständiger Rechtsprechung die Gewährung eines pauschalen Betreuungsbonus auf Seiten des Unterhaltsberechtigten strikt ab. Dies gilt vor allem bei einem Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB, da hier nach der Rechtsprechung des BGH stets auf die besonderen Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, die im Fall des Betreuungsunterhalts durch die Frage geprägt sind, in welchem Maß der Unterhaltsberechtigte im Hinblick auf die Kinderbetreuung erwerbsverpflichtet ist und inwieweit sein überobligationsmäßig erzieltes Einkommen nach § 1577 Abs. 2 BGB überhaupt angerechnet werden kann (BGH v. 07.11.2012 – XII ZB 229/11, FamRZ 2013, 109 unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 2010, 1880 und BGH, FamRZ 2010, 1050). Zwar hatte der BGH es in früheren [...]