- Begriff
- Allgemeine Bedürftigkeit unter Beachtung der Erwerbsverpflichtung
- Besondere Bedürftigkeit unter Beachtung der Erwerbsverpflichtung
- Anrechnung von Erwerbseinkommen und Vermögen(serträgen)
- Anrechnung von Elterngeld
- Anrechnung eines fiktiven Entgelts bei neuer eheähnlicher Gemeinschaft
- Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
- Berücksichtigung elternbezogener Gründe für die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
- Berücksichtigung des Kindesalters für die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
- Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres
- Anrechnung fiktiven Einkommens bei Erwerbsobliegenheit
Ein Anspruch auf Unterhalt nach § 1615l BGB besteht nur, wenn die unterhaltsberechtigte Mutter auch bedürftig ist. Bedürftig ist gem. § 1602 BGB, wer außerstande ist, sich selbst zu [...]
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