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Liegt der Unterhaltsvereinbarung eine Mangelfallberechnung zugrunde, so sollten die Grundlagen hierfür (Verteilungsmasse, Einsatzbeträge, Summe der Einsatzbeträge) im Hinblick auf spätere Abänderungen ebenfalls angegeben werden. Daneben sollte der Vertrag eine Verpflichtungserklärung des Unterhaltsschuldners enthalten, bei einer (zu bestimmenden) Verbesserung seiner Einkommensverhältnisse unaufgefordert Auskunft zum Zweck der Unterhaltsneuberechnung und Abänderung der Vereinbarung zu erteilen und Belege vorzulegen. Neben einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse kann natürlich eine Rolle spielen, dass ältere Kinder durch Beendigung ihrer Schullaufbahn und Volljährigkeit nicht mehr gleichrangig sein werden. Mangelfallberechnung Der Unterhaltsvereinbarung liegt im Hinblick auf die Einkommenssituation des Ehemannes und der Anzahl der gleichrangig Unterhaltsberechtigten eine Mangelfallberechnung zugrunde. Ausgehend von einem durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommen [...]
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