Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Um die Stellung eines Beteiligten nach § 9 ZVG zu erhalten, sollte der Rechtsanwalt umgehend prüfen, ob die Rechte des von ihm vertretenen Ehegatten als Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts im Verfahren berücksichtigt werden. Der Beteiligtenbegriff wird in § 9 ZVG definiert. Danach sind Beteiligte von Amts wegen diejenigen, für die zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen oder durch Eintragung gesichert ist, z.B. Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld, Wohnrecht, Vormerkung; Beteiligte aufgrund Anmeldung diejenigen, die ein der Zwangsvollstreckung entgegenstehendes Recht, ein Recht am Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht bei dem Vollstreckungsgericht anmelden und glaubhaft machen. Diese müssen ihre Rechte zum Verfahren anmelden. Die Anmeldung kann formlos und bis zum Schluss des Versteigerungsverfahrens erfolgen, allerdings mit der Gefahr eines Rangverlusts (§§ 37 Nr. 4, 110 ZVG). Dabei ist zu [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen