Vor der Einleitung einer Teilungsversteigerung sollte stets geprüft werden, ob als Alternative die Durchführung einer Forderungszwangsversteigerung in Betracht zu ziehen ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Grundstück insgesamt mit einer Grundschuld für ein Kreditinstitut belastet ist, das seinerseits die Forderungszwangsversteigerung in das gesamte Grundstück betreibt. Da beide Versteigerungsarten unterschiedlichen Zwecken dienen und teilweise unterschiedlichen Regeln unterworfen sind, können sie nicht nach § 18 ZVG miteinander verbunden werden und lassen keinen wechselseitigen Beitritt gem. § 27 ZVG zu. Vielmehr laufen sie unabhängig voneinander ab (so die heute h.M.: Kogel, Strategien bei der Teilungsversteigerung des Familienheims, 3. Aufl. 2016, Rdnr. 8; Storz/Kiderlen, 6. Aufl. 2016, A 3.1; jeweils m.w.N.). Je nach Fallgestaltung können die Verfahren zu völlig unterschiedlichen Konsequenzen führen: (nach Storz/Kiderlen, 6. Aufl. 2016, A 3.1; ähnlich Kogel, 3. [...]