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(Weiterführende Literatur: Büte, Die Neuregelung des Rechts der Beratungshilfe, FuR 2013, 696; Fölsch, Beratungshilfe – Ein Kurzüberblick, NJW 2010, 350; Giers, Die Reform der Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe, FamRZ 2013, 1341, 1342; Heyder, Beratungshilfe – ein Prüfstein für die Justizpolitik, AnwBl 2007, 361; Lissner, Die Antragsstellungsverfahren in der Beratungshilfe, AGS 2013, 105; Lissner/Schneider, Die neue Antragstellung in der Beratungshilfe, AGS 2014, 157; Nickel, Änderungen des Beratungshilferechts zum 01.01.2014, FamRB 2014, 17; ders., Fehlerquellen im Umgang mit Beratungshilfe, NZFam 2015, 294; Schneider, Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Verfahrenskosten- und Beratungshilfe, NZFam 2022, 488.) Für die Gewährung von Beratungshilfe ist das Beratungshilfegesetz (BerHG) grundlegend. Nach § 1 Abs. 1 BerHG wird Beratungshilfe für die Wahrnehmung von Rechten gewährt. Dabei handelt es sich um Rechtsberatung, wenn Rechtsfragen im [...]
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