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Gesetzentwurf soll gleichgeschlechtliche Ehen ermöglichen

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließungen für Personen gleichen Geschlechts (17/12677) in den Bundestag eingebracht.

Begründung des Gesetzenwurfs:

Gleichgeschlechtlichen Paaren sei bis heute die Ehe verwehrt, „was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“ darstelle, argumentieren sie in der Vorlage. Deshalb müsse in einer Ergänzung von Paragraph 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klargestellt werden, „dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können“. Die Rechte von Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen von dieser gesetzlichen Neuregelung aber unberührt bleiben.

Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließungen für Personen gleichen Geschlechts (17/12677)