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Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (ZuGewAusglÄndG) wurde am 10.07.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gesetz wird am 01.09.2009 in Kraft treten.

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 10.07.2009 (BGBl. I 2009, 1696)

Durch das ZuGewAusglÄndG wird der Zeitpunkt für die konkrete Ermittlung der Ausgleichsforderung zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vorverlegt. Künftig wird bei Zustellung des Scheidungsantrags Bilanz gezogen. Bislang geschah dies deutlich später, nämlich zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. Unter anderem werden durch das verkündete Gesetz die §§ 1384 bis 1388 BGB geändert.

Weiterführende Informationen im Internet:

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts, verkündet am 10.07.2009 (BGBl. I 2009, 1696)

Einzelheiten zum neuen Recht des Zugewinnausgleichs können Sie hier nachlesen:

Änderungen des Zugewinnausgleichs beschlossen, Pressemitteilung des BMJ v. 14.05.2009