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Bundesjustizministerin will gleichgeschlechtliche Partner als Adoptiveltern zulassen

In einem Gastbeitrag für die Deutsche Richterzeitung sagt sie: „Die sexuelle Identität eines Menschen ist kein Hinderungsgrund für eine Adoption“.

Das geltende Recht jedenfalls führe zu inkonsequenten Ergebnissen, weil ein Lebenspartner zwar ein leibliches Kind seines Lebenspartners adoptieren könne, nicht aber ein von diesem adoptiertes. Den Schritt zu einer gemeinschaftlichen Adoption, zu dem sich die Regierung 2005 nicht durchgerungen habe, sei überfällig – „auch im Interesse der Betroffenen“.

Leutheusser-Schnarrenberger verwies in ihrem Gastbeitrag auf eine im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie, die 2009 veröffentlicht wurde. Danach entwickelt sich die Persönlichkeit von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht anders als in Ehen.

Auch die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Beseitigung von Ungleichbehandlungen durch das vom Bundesjustizministerium erarbeitete Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner stehe noch aus. „Leider hat der Koalitionspartner diesem Entwurf noch nicht zugestimmt“, sagte die Ministerin in dem Beitrag.

Sie verwies aber auch auf bereits erzielte Errungenschaften. Nachdem sie selbst in ihrer ersten Amtszeit den berüchtigten § 175 StGB vollständig abgeschafft habe, seien in ihrer zweiten Amtszeit Eingetragene Partnerschaften im Bereich der Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, BAfÖG, Vermögensbildung, Beamten-, Richter und Soldatenrecht mit der Ehe gleichgestellt worden. „Die Debatte über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bürgern mit lesbischer und schwuler Identität hat in den letzten knapp 20 Jahren zu enormen Veränderungen im deutschen Recht geführt“, sagte die Ministerin.

>> weiter zum Gastbeitrag Deutsche Richterzeitung: Gleichstellung der Lebenspartnerschaften und Adoptionsrecht