Auszug aus dem Dokument:
Checkliste: Beschlussanfechtung I. Ist der Beschluss nichtig? (nichtiger Beschluss bedarf keiner Anfechtung, da er keine Rechtswirkung entfaltet) Nichtigkeitsgründe: 1. Verstoß gegen die guten Sitten 2. Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums 3. Verstoß gegen zwingende Vorschriften Ausnahmen: – Beschluss durch Öffnungsklausel gedeckt – abweichender Beschluss der Wohnungseigentümer vorhanden, der Gemeinschaftsordnung ändert 4. fehlende Beschlusskompetenz II. Liegt ein anfechtbarerWEG-Recht
Vorbereitung des WEG-Mandats
Die WEG-Reform
Begründung von Wohnungseigentum
Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern
Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter
Beschlussanfechtung und Nichtigkeitsfeststellung
Einstweiliger Rechtsschutz
Wohnungseigentumsentziehungsklage (§ 18 WEG)
Zwangsvollstreckung
Streitwert, Gerichts-, Anwaltskosten
Verfahren nach §§ 43 ff. WEG a.F.
Rechtsmittel in Neuverfahren
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