Mietrecht

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Entscheidungsbesprechung: Erweckt eine Schönheitsreparaturklausel den Eindruck, dass der Mieter die Malerarbeiten nicht selbst ausführen darf, ist sie unwirksam.


Eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die dem Mieter die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht, ist wegen unangemessener Benachteiligung des ...


Entscheidungsbesprechung mit Praxishinweis : Dem Mieter dürfen durch formularmäßige Klauseln keine überflüssigen Schönheitsreparaturen auferlegt werden.


Vermieter steht bei gewünschter Renovierung nach Ende der Mietzeit keine Nutzungsentschädigung zu.


Eine formularmäßige Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen zum "Weißen" der Decken und Oberwände während der Mietzeit ist unzulässig.


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