Mietrecht

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Vermieter, die unberechtigt zur Selbsthilfe greifen, haften für die Folgen einer solchen "kalten" Wohnungsräumung.


Der Nachbar hat einen Anspruch darauf, dass vom Nachbargrundstück keine Baumwurzeln in seinen Rasen dringen, sofern dieser dadurch in großem Maße durchwuchert wird.


Die Klage zweier Versicherungsnehmer auf Kostenerstattung für den Bruch eines Regenabflussrohres gegen ihren Versicherer wurde abgewiesen. Der Bruch eines Regenabflussrohres ist nämlich nicht von der vorhandenen Wohngebäudeversicherung erfasst. 


Ein Wohnungseigentümer kann auch dann zu Abfallentsorgungsgebühren herangezogen werden, wenn er die Wohnung vermietet hat und deshalb selbst die Abfalltonne überhaupt nicht benutzt.


Ein Vermieter kann einen Wohnraummietvertrag nicht kündigen, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht.


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