Mietrecht

WEG-Recht

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II. Nichtige Beschlüsse

A. Formelles Recht (Beschlussanfechtung und Nichtigkeitsfeststellung)

Auszug aus dem Dokument:

ohne Antragsänderung zu der Feststellung führen, dass der Eigentümerbeschluss nichtig ist. Soweit die Verfahren nunmehr der ZPO unterliegen, liegt eine Klagänderung vor, und zwar von der Anfechtungsklage zur Feststellungsklage. Im Hinblick auf § 46 Abs. 2 WEG und § 48 Abs. 4 WEG ist die Klagänderung als sachdienlich zuzulassen. Nach rechtskräftiger Abweisung der Klage als unbegründet kann nicht mehr geltend gemacht werden, der Beschluss sei nichtig.
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