Familienrecht

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§ 8 Das Verfahren in Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen

Praxisleitfaden zum FamFG

Nach § 200 Abs. 1 FamFG sind Wohnungszuweisungssachen Verfahren nach § 1361b BGB und nach den §§ 2–6 HausratsV. Damit gehört nicht nur die Wohnungszuweisung bei Getrenntleben, sondern auch der Nutzungsersatz wegen Nutzung der Wohnung (§ 1361b Abs. 3 BGB) zu den Wohnungszuweisungssachen. Auch die Wohnungszuweisung nach der Scheidung einschließlich der Zuweisung der Dienst- und Werkwohnung (§ 4 HausratsV) gehört zu den Wohnungszuweisungsverfahren.
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