Bibliothek
FGG-Reform kompakt: Was hat sich geändert?
Allgemeiner Teil des FamFG
Ehe- und Folgesachen
Kindschaftssachen
Unterhaltssachen
Versorgungsausgleichssachen
Das Verfahren in Güterrechtssachen
Das Verfahren in Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen
Das Verfahren in Gewaltschutzsachen
Das Verfahren in Adoptionssachen
Verfahren in Abstammungssachen
Das Verfahren in sonstigen Familiensachen
Das Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
§ 7 Das Verfahren in Güterrechtssachen
Praxisleitfaden zum FamFG
Das FamFG unterscheidet zwischen Güterrechtsverfahren nach § 261 Abs. 1 und 2 FamFG. Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG Familienstreitsachen sind und daher zu den ZPO-Verfahren zählen, während die Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 2 FamFG zu den FGG-Verfahren gehören. Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen, auch wenn Dritte an dem Verfahren beteiligt sind.
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