Familienrecht

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§ 7 Das Verfahren in Güterrechtssachen

Praxisleitfaden zum FamFG

Das FamFG unterscheidet zwischen Güterrechtsverfahren nach § 261 Abs. 1 und 2 FamFG. Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG Familienstreitsachen sind und daher zu den ZPO-Verfahren zählen, während die Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 2 FamFG zu den FGG-Verfahren gehören. Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen, auch wenn Dritte an dem Verfahren beteiligt sind.
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