Familienrecht

Systematisch

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Kann Unterhalt nach § 1570 BGB verlangt werden?(ab 1.1.2008)

Unterhalt wegen Kinderbetreuung

(a) Grundsätze: Infolge der Neufassung von § 1569 BGB (dazu) war das bisherige Altersphasenmodell (dazu) zu korrigieren, weil der Unterhalt nach § 1570 BGB jetzt vor allem im Interesse des Kindes gewährt wird. Der Basisanspruch verlängert sich nur bei Bedürftigkeit (dazu) und nur im Rahmen der Billigkeit.
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