Systematisch
Aktualität: Was ist neu hinzugekommen?
Systematische Übersicht nach FamFG
Alphabetische Stichwortliste nach FamFG
Paragraphenliste nach FamFG
Systematische Übersicht nach bisherigem Recht
Alphabetische Stichwortliste nach bisherigem Recht
Wissenskarten
Neues Recht nach FamFG
Bisheriges Recht
Übergreifende Gegenstände
Ehe und Lebenspartnerschaftssachen
Gegenstände mit FGG-Regeln
Gegenstände mit ZPO-Regeln
Güterrecht
Kindschaft
Unterhalt
Unterhalt
Unterhaltsrechtsreform 1.1.2008
Überleitung dynamischer Titel aus der Zeit vor dem 1.1.2008
Abänderung wegen der Reform vom 1.1.2008
Überleitung zum 1.1.2008
Vorgehensfragen
Materielles Unterhaltsrecht
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Prüfungs-Schema: (Ex-)Ehegattenunterhalt
Familienunterhalt
Unterhalt des getrenntlebenden Ehegatten
Nachehelicher Unterhalt
Unterhalt des Ehegatten nach Scheidung(Sonderregeln)
Anspruchsgrundlagen für Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
Normen des EheG(Unterhalt in Altfällen)
Voraussetzungen
Berechtigungstatbestände
Nachehelicher Unterhalt (2): §§ 1570 ff BGB
Unterhalt wegen Kinderbetreuung
Unterhalt wegen Kinderbetreuung(§ 1570 BGB) ab 1.1.2008
Unterhalt wegen Kinderbetreuung(§ 1570 BGB) bis 31.12.2007
Allgemeine Voraussetzungen von § 1570 BGB
Besteht keine Erwerbsobliegenheit(also ein voller Anspruch nach § 1570 BGB; bis 31.12.2007)?
Kann Unterhalt nach § 1570 BGB verlangt werden?(ab 1.1.2008)
Ist volle Erwerbstätigkeit zu erwarten(besteht also kein Anspruch bis 31.12.2007)?
Wenn G nicht an jedweder Arbeit gehindert ist(Ansprüche ab 1.1.2008)
Wenn G neben der Kinderbetreuung zu viel/ zu wenig arbeitet(§ 1570 BGB)
Ist bzw. war geleistete Arbeit neben der Kinderbetreuung überobligatorisch?
Entstehung und Wiederaufleben(§ 1570 BGB)
§ 1570 BGB als privilegierter Tatbestand
Auswirkung von § 1570 BGB auf den Rang der Gläubiger
Konkurrenzen mit § 1570 BGB
Anspruch auf Altersunterhalt(§ 1571 BGB)
Krankheitsunterhalt
Arbeitslosenunterhalt
Zeitliche Begrenzung
Ist der Job angemessen(§ 1574 I, II BGB)?
Aufstockungsunterhalt(§ 1573 II BGB)
Ausbildungsunterhalt
Billigkeitsunterhalt
Negative Härteklausel
Geltendmachung nachehelichen Unterhalts
Nachehelicher Elementarunterhalt(Grundlagen)
Vorsorgeunterhalt
Sicherheit für nachehelichen Unterhalt
Unterhalt bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Verwandtenunterhalt
Unterhalt bei Lebenspartnerschaft
Vertragliche Unterhaltsregelungen
Prozessuales
Kann Unterhalt nach § 1570 BGB verlangt werden?(ab 1.1.2008)
Unterhalt wegen Kinderbetreuung
(a) Grundsätze: Infolge der Neufassung von § 1569 BGB (dazu) war das bisherige Altersphasenmodell (dazu) zu korrigieren, weil der Unterhalt nach § 1570 BGB jetzt vor allem im Interesse des Kindes gewährt wird. Der Basisanspruch verlängert sich nur bei Bedürftigkeit (dazu) und nur im Rahmen der Billigkeit.
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