Familienrecht

Rechtsprechung

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Entscheidung Entscheidung

Befristung des Anspruchs auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt

OLG Düsseldorf (II-8 UF 56/09)

Die Beklagte ist gelernte Frisörin. Seit etwa 2005 arbeitet sie nach eigenen Angaben vollschichtig in diesem Beruf. Nach ihrer eigenen Erklärung konnte sie bis zu einem Unfall am 14.02.2008, bei dem sie eine komplizierte Schulterverletzung erlitt, ihren Beruf "mit Freude" ausüben und war "jeglicher beruflichen Anforderung gewachsen". Zu ihrem Nettoverdienst von 905,42 € hat sie ausdrücklich erklärt, dass sie damit "in der Spitzenklasse des Verdienstes" als Frisörin liege.
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