Mandatsorientiert
Außergerichtliche Korrespondenz in Scheidungssachen
Verfahrenskostenhilfe
Scheidung der Ehe
Unterhaltssachen
Weitere Familiensachen
Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
Steuerliche Auswirkungen familienrechtlicher Entscheidungen und Vereinbarungen
Vorläufiger Rechtsschutz
Familiensachen mit Auslandsberührung
Verfahrenswerte und Gebühren
Abstammungsrecht
Lebenspartnerschaft
Alte Rechtslage (vor FamFG)
Außergerichtliche Korrespondenz in Scheidungssachen
Prozesskostenhilfe
Scheidung und Aufhebung der Ehe
Scheidungsfolgesachen
Familiensachen außerhalb des Scheidungsverbunds
Inhalt
Unterhalt für minderjährige Kinder
Ehegattenunterhalt
Unterhalt für volljährige Kinder
Sonstige Unterhaltsansprüche
Exkurs: Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Sorgerecht
Umgangsrecht
Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat
Checkliste Mandantengespräch: Wohnungs- und Hausratsregelung
Wohnungsregelung nach § 1361b BGB
Antrag auf Wohnungszuweisung nach Abschluss einer Ehesache
Haushaltsregelungen während des Getrenntlebens
Antrag auf Hausratszuweisung nach Abschluss einer Ehesache
Antrag auf Erlass von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Versorgungsausgleich
Vermögensauseinandersetzung und zivilrechtliche Ausgleichsansprüche
Begrenztes Realsplitting
Teilungsversteigerung (keine Familiensache)
Prozesskostenvorschuss
Vorläufiger Rechtsschutz
Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
Streitwerte und Gebühren
Abstammungsrecht
Lebenspartnerschaft
Vorläufiger Rechtsschutz
Antrag auf Erlass von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Verfahren gelten die Vorschriften der §§ 620a bis 620g ZPO entsprechend (§ 64b Abs. 3 FGG). Wird eine einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung erlassen, so ist auf Antrag aufgrund mündlicher Verhandlung erneut zu beschließen (§ 620b Abs. 2 ZPO). Hat das Familiengericht nach mündlicher Verhandlung über einen Antrag nach §§ 1, 2 GewSchG entschieden, so findet die sofortige Beschwerde statt (§ 620c ZPO).
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