Familienrecht

Unterhaltsrecht


Lexikon zum Unterhaltsrecht

Über 400 Stichworte erschließen Ihnen das gesamte formelle und materielle Unterhaltsrecht.

Von Dr. Harald Oelkers, Gretel Diehl, Klaus-Jürgen Grün und Stefan Knoche.

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Selbstbehalt

Lexikon des Unterhaltsrechts

Selbstbehalt und Eigenbedarf meinen das Gleiche. Die gesetzliche Unterhaltspflicht beginnt erst, wenn dem in Anspruch Genommenen trotz Zahlung des geforderten Unterhalts ausreichende Geldmittel zur Sicherung seiner eigenen Existenz zur Verfügung bleiben. Eine Verknüpfung mit dem Sozialrecht ist dabei jedoch nur bedingt möglich. So enthält das SGB II aus arbeitsmarktpolitischen Gründen Freibeträge, die unterhaltsrechtlich keine Bedeutung haben dürften (vgl.
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