Unterhaltsrecht
Inhaltsverzeichnis
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
R
Rangverhältnisse (§§ 1609, 1582 BGB)
Realschul-Lehre-Fachoberschul-Fachhochschul-Fälle (§ 1610 Abs. 2 BGB)
Realsplitting
Rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsbeschwerde (§ 70 FamFG)
Rechtskraft
Rechtsmitteleinlegung (unzuständiges Gericht)
Rechtsmittelverzicht
Rechtswahrungsanzeige
Reisekosten zum Termin (§ 91 ZPO)
Rentenantrag
Rentennachzahlung
Rentenzahlungen
Repräsentationskosten
Revision
Richterliche Hinweis- und Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO)
Risikolebensversicherung
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Unterhalt
Rückübertragung von Sozialleistungen
S
T
U
V
W
Z
Lexikon zum Unterhaltsrecht
Grundsätze des Realsplittings
Realsplitting
Leben die Eheleute getrennt und ist die Trennung auf Dauer beabsichtigt, so entfällt die Möglichkeit, sich gemeinsam veranlagen zu lassen. Die getrenntlebenden Eheleute werden wie Ledige als Arbeitnehmer in die Lohnsteuerklassen I oder II eingeordnet. Heiraten dieselben Eheleute später wieder, können sie sich erneut gemeinsam veranlagen lassen (vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 1821 m. Anm.
Der Zugang zu diesem Dokument ist nur für Premium-Mitglieder möglich.
Noch kein Premium-Mitglied?
Testen Sie die Premium-Mitgliedschaft kostenlos 30 Tage lang und profitieren Sie von den Vorteilen als Premium-Kunde.
Die Premium-Mitgliedschaft bietet Ihnen Zugriff auf:
- mehr als 20.000 Entscheidungen
- Praxiswissen renommierter Autoren
- eine Vielzahl von Arbeitshilfen
- Benachrichtigungsfunktionen
Nach dem kostenlosen Testzeitraum zahlen Sie nur 34,95 € pro Monat.
Weitere Informationen...
- mehr als 20.000 Entscheidungen
- Praxiswissen renommierter Autoren
- eine Vielzahl von Arbeitshilfen
- Benachrichtigungsfunktionen
Nach dem kostenlosen Testzeitraum zahlen Sie nur 34,95 € pro Monat.
Weitere Informationen...
Nur dieses Dokument kaufen ?
Sie können das Dokument über das Bezahlsystem "Firstgate ClickandBuy" einzeln kaufen.
Dokumentpreis 8,00 €
Popup value
Sie sind bereits Mitglied?
Wenn Sie bereits Mitglied sind, so können Sie sich im oberen Seitenbereich anmelden.


Schriftgröße


