Familienrecht

Unterhaltsrecht


Lexikon zum Unterhaltsrecht

Über 400 Stichworte erschließen Ihnen das gesamte formelle und materielle Unterhaltsrecht.

Von Dr. Harald Oelkers, Gretel Diehl, Klaus-Jürgen Grün und Stefan Knoche.

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Familienunterhalt (§§ 1360, 1360a BGB)

Lexikon des Unterhaltsrechts

Nach § 1360 BGB sind die Eheleute einander verpflichtet, durch ihre Arbeit, mit ihrem Vermögen bzw. durch die Haushaltsführung und ggf. durch die Erziehung der Kinder zum Familienunterhalt beizutragen. Dabei sind Haushaltsführung und Kinderbetreuung der Erwerbstätigkeit gleich gestellt (BVerfG, FamRZ 2002, 527, 529 m. Anm.
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