Systematische Übersicht nach FamFG
Alphabetische Stichwortliste nach FamFG
Paragraphenliste nach FamFG
Systematische Übersicht nach bisherigem Recht
Alphabetische Stichwortliste nach bisherigem Recht
Wissenskarten
Neues Recht nach FamFG
Bisheriges Recht
Übergreifende Gegenstände
Allgemeine BGB-Fragen
Internationales Familienrecht
Verfahren in Familiensachen
Verfahrensregeln
Allgemeine ZPO-Fragen
Familiengerichtliche Verfahrensfragen (1): Bisheriges Recht
Familiengerichtliches Verfahren (2)
Verfahrensarten
Die Verfahrensarten beim Familiengericht
Einstweilige Anordnungen
Einstweilige Anordnungen (EA) in Ehe-/Lebenspartner-Verfahren
Nach einstweiligen Anordnungen in Ehe-/Lebenspartner-Verfahren
Einstweilige Anordnungen (EA) innerhalb von Eheverfahren: Die Fälle
Einstweilige Anordnung (EA): Allgemeines
§ 620 ZPO: Ist eine einstweilige Anordnung (EA) zulässig?
§§ 620 ff ZPO: Vorgehen des Gerichts bei einstweiliger Anordnung (EA)
§ 620 ZPO: Einstweilige Anordnung zum Unterhalt(EAUE/EAUK)
§ 620 ZPO: Einstweilige Anordnung wegen Sorge(EASo)
Abwehr einer ergangenen EA innerhalb desselben Verfahrens
Nach Scheitern des Hauptverfahrens: Was wird aus der EA?
Sonstige Abwehrmittel gegen einstweilige Anordnungen(EA)
Einstellung der Zwangsvollstreckung
Einstweilige Anordnungen im isolierten FGG-Verfahren
Arrest / Einstweilige Verfügung
Verfahrenskonkurrenzen
Verfahren in Ehesachen
Isolierte Ehe-/Lebenspartner-Verfahren
Verbund
FGG-Sachen beim Familiengericht
ZPO-Sachen beim Familiengericht
Gegenstandswerte / Streitwerte
Vorschuss
Prozesskostenhilfe
Rechtsanwälte beim Familiengericht
Sachliche Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Verhandlung
Entscheidung
Vollstreckung
Gerichtsgebühren
Anwaltsgebühren
Rechtsmittel
Prozessfähigkeit
Ehe und Lebenspartnerschaftssachen
Gegenstände mit FGG-Regeln
Gegenstände mit ZPO-Regeln
Einstweilige Anordnungen (EA) in Ehe-/Lebenspartner-Verfahren: Bisheriges Recht
--> Neu verfahren ab 1.9.2009 (die §§ 606 bis 661 ZPO werden aufgehoben, Art.29 Nr.15 FGG-RG)
(-->Sonstige Eilanträge / -->Konkurrenz-Fragen)
Wann anwendbar?
-Bei Eheverfahren (§§ 620 ff ZPO):
-In welchen (Ehe)-Verfahren direkt anwendbar? 
-Übersicht der möglichen EA-Gegenstände
-Analog: Die §§ 620a ff ZPO gelten auf Grund Verweisung entsprechend i.V.m.:
-§ 661 ZPO (für Lebenspartner)
-§ 644 ZPO (im Unterhaltsprozess)
-§§ 127a/ 621f ZPO (in isolierten Verfahren wg. Prozesskostenvorschuss)
-§ 621g ZPO (in isol. Verfahren wegen Sorge, Umgang, Kindesherausgabe, WH)
Vorgehen zur einstweiligen Anordnung: (-->Entscheidung stets als Beschluss
)
-Nie ohne Ehe- bzw. Hauptsache-Verfahren
!!
(-->Abgrenzung zu Folgesachen
)
-Weitere Anforderungen für den Antrag auf einstweilige Anordnung:
-Verfahren und Sachentscheidung betr. einstweilige Anordnungen
-Kostenentscheidung (§ 620g ZPO)?
-Gegenstandswert (je nach Regelungs-Gegenstand)
Nach Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Anordnung:
-Nach Zurückweisung des Eilantrags: -->Dazu 





