Familienrecht

Systematisch

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Mangelfallberechnung bei mehreren gleichrangigen Schuldnern

Mangelfall

b. Was ist im Mangelfall? Zu ermitteln ist für jeden Schuldner, inwieweit sein bereinigtes Einkommen jeweils den für ihn geltenden Selbstbehalt (dazu) übersteigt. Wer unter dem Selbstbehalt liegt, scheidet als Mithaftender aus. Wenn mehrere Schuldner leistungsfähig sind, sind alle über den Selbstbehalten liegenden Beträge zu addieren; für jeden Schuldner ist die Quote zu errechnen, die er an dieser Summe hat (dazu). Mit dieser Quote haftet er für den Unterhalt.
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