Familienrecht

Systematisch

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Regeln für das Umgangs-Verfahren

Umgang

(a) Welche Verfahrensart gilt? Umgangsfragen können grds. wahlweise (dazu) als isolierte FGG-Verfahren (dazu) vor Gericht gebracht werden oder ggf. als Folgesache (dazu) im Verbund (die Folgesache kann nur von einem Ehegatten anhängig gemacht werden, § 623 II Nr.2 ZPO). Ein Auskunftsantrag ist immer ein isoliertes FGG-Verfahren (dazu).
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