Familienrecht

Systematisch

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Nach Scheitern des Hauptverfahrens: Was wird aus der EA?

Einstweilige Anordnungen

"Die einstweilige Anordnung tritt [bei anderer Regelung; dazu] sowie dann außer Kraft, wenn der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder die Klage zurückgenommen wird oder rechtskräftig abgewiesen ist oder wenn das Eheverfahren nach § 619 [Tod] in der Hauptsache als erledigt anzusehen ist" (§ 620f I 1 2.Alt. ZPO).
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