Familienrecht

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Einstweilige Anordnung (EA): Allgemeines

Einstweilige Anordnungen

(ba) Ab wann ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung zulässig? Ein Antrag nach § 620 ZPO wird erst zulässig, sobald eine Ehesache (dazu) als Hauptverfahren anhängig ist (dazu). Das gilt entsprechend ab Anhängigkeit der Hauptsache-Klage, wenn § 620a ZPO analog anwendbar ist (dazu).
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