Systematisch
Aktualität: Was ist neu hinzugekommen?
Systematische Übersicht nach FamFG
Alphabetische Stichwortliste nach FamFG
Paragraphenliste nach FamFG
Systematische Übersicht nach bisherigem Recht
Alphabetische Stichwortliste nach bisherigem Recht
Wissenskarten
Neues Recht nach FamFG
Bisheriges Recht
Übergreifende Gegenstände
Ehe und Lebenspartnerschaftssachen
Gegenstände mit FGG-Regeln
Gegenstände mit ZPO-Regeln
Güterrecht
Kindschaft
Unterhalt
Unterhalt
Unterhaltsrechtsreform 1.1.2008
Überleitung dynamischer Titel aus der Zeit vor dem 1.1.2008
Abänderung wegen der Reform vom 1.1.2008
Überleitung zum 1.1.2008
Vorgehensfragen
Materielles Unterhaltsrecht
Ansprüche und Einwendungen
Fälligkeit und Art des Unterhalts
Grundlagen des Unterhaltsanspruchs
Ende der Unterhaltspflicht
Begrenzung des Unterhaltsanspruchs
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen(§ 242 BGB)
Verjährung von Unterhaltsansprüchen
Bedarf
Elementarer "Bedarf"
Grundlagen des Elementarbedarfs
Bedarf: Allgemeine Fragen
Bedarf nach den "ehelichen Lebensverhältnissen"(§§ 1361, 1578 I BGB)
"Angemessener Lebensbedarf"(§ 1578b I BGB)
"Geschuldeter Unterhalt"
"Angemessener Unterhalt"(§ 1610 BGB)
Abgrenzung von Bedarf und Leistungsfähigkeit
Abgrenzung von Bedarf und Bedürftigkeit(Bei Eigeneinkommen von G)
Leistungsfähigkeit von S
Bedarfsarten
Darlegungs- und Beweispflichten
Wonach richtet sich der Bedarf eines Kindes?
Ableitung des Elementarbedarf bei Ehe/ Lebenspartnerschaft
Prägung der Lebensverhältnisse
Welcher persönliche Anteil am Lebensstandard steht den Eheleuten zu?
Sättigungsgrenzen
Ist G für Unterhalt bedürftig?
Einsetzung des eigenen Einkommens
Abzüge
Mangelfall
Düsseldorfer Tabelle
Unterhaltsleitlinien
Rangfolge der Unterhaltsgläubiger
Rangfolge der Unterhaltsschuldner
Können bei Unterhalt Zinsen pp. verlangt werden?
Rückständiger Unterhalt
Rückforderung
Familienrechtliche Ausgleichsansprüche
Aufrechnung
Anspruchsübergang auf Dritte
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Unterhalt bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Verwandtenunterhalt
Unterhalt bei Lebenspartnerschaft
Vertragliche Unterhaltsregelungen
Prozessuales
Welcher persönliche Anteil am Lebensstandard steht den Eheleuten zu?
Bedarf
b. Beim Vorsorgeunterhalt: Dass sich bei Hinzurechnung von Vorsorgeunterhalt (dazu) für G mehr als 50% des bereinigten Nettoeinkommens von S ergeben, stellt keine echte Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz dar, da entsprechende Vorsorge-Aufwendungen (dazu) von S bereits bei der Bereinigung von dessen Nettoeinkommen berücksichtigt wurden.
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