Familienrecht

Systematisch

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Welcher persönliche Anteil am Lebensstandard steht den Eheleuten zu?

Bedarf

b. Beim Vorsorgeunterhalt: Dass sich bei Hinzurechnung von Vorsorgeunterhalt (dazu) für G mehr als 50% des bereinigten Nettoeinkommens von S ergeben, stellt keine echte Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz dar, da entsprechende Vorsorge-Aufwendungen (dazu) von S bereits bei der Bereinigung von dessen Nettoeinkommen berücksichtigt wurden.
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