Familienrecht

Rechtsprechung

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Entscheidung Entscheidung

Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater nach Geschlechtsumwandlung

OLG Köln (16 Wx 94/09)

1. Der leibliche Vater kann auch nach einem Wechsel der Geschlechtszugehörigkeit im Sinne von § 8 Abs. 1 Transsexuellengesetz ( TSG ) die Vaterschaft anerkennen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind erst nach Rechtskraft der Entscheidung gem. § 8 Abs. 1 TSG geboren wurde.
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