Familienrecht

Rechtsprechung

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Entscheidung Entscheidung

Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich des Zustandekommens von Beschlüssen der Mitgliederversammlung eines Vereins

OLG Düsseldorf (I-3 W 232/09)

1. Im Vereinsrecht hat das Registergericht Ordnungsvorschriften (hier: betreffend die Einberufung einer zweiten Mitgliederversammlung) nur zu prüfen, wenn im Einzelfall begründete Zweifel am wirksamen Zustandekommen des Beschlusses (hier über eine Satzungsänderung) bestehen.
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