Familienrecht

Rechtsprechung

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Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil allein

OLG Brandenburg (9 UF 115/09)

Lehnt ein jetzt 13 1/2 Jahre altes Kind die Mutter ab und lebt es bei dem Vater, so ist es gerechtfertigt, diesem die alleinige elterliche Sorge zu übertragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kindesmutter wenig Anstalten macht, mit ihrer Tochter in Kontakt zu kommen.
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